Antrag auf Beihilfe für den Ankauf von Verbiss-Schutzmittel

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Jagdleiter

Der Antragsteller für die Förderung ist die Jagdgesellschaft, vertreten durch den Jagdleiter. Die Förderung wird auch an die Jagdgesellschaft ausgezahlt. Der Antrag muss vollständig sein und Rechnungen enthalten, die vom Jagdleiter unterschrieben und datiert wurden.

Die Förderung beträgt 50% des Kaufpreises für handelsübliche und zugelassene Verbiss-Schutzmittel. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge oder Rechnungen ohne Unterschrift und Datum des Jagdleiters nicht bearbeitet werden können.

Eigenjagdgebiete sind von einer Förderung ausgenommen.