Antrag auf Beihilfe für die Rückvergütung der Haftpflichtversicherung für Drohnen

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Jagdleiter
Überprüfen Sie bitte sorgfältig Ihre Jagdkartennummer. Falls Sie eine 'alte' Jagdkarte besitzen, verwenden Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer und stellen Sie ein 'J' voran (z.B. J12345)
Es wird bestätigt, dass die Drohne zur Kitzrettung in Oberösterreich eingesetzt wird.
Angaben zum Drohnenbesitzer
Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge bei der Austro Control liegt vor.
Der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Drohnenführerschein-Lehrgangs liegt vor.
Förderung wird ausbezahlt an:

Der OÖ Landesjagdverband fördert Jagdgesellschaften beim Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Rehkitzsuche, indem er die Kosten für die Haftpflichtversicherung der Drohnen bis zu einem Betrag von 80,00 Euro übernimmt.

Förderrichtlinie

Um diese Förderung beantragen zu können, müssen Sie den Antrag im selben Jahr stellen, in dem Sie die Versicherung für die Drohne abschließen. Dazu reichen Sie die Prämienvorschreibung und den Einzahlungsbeleg für die Versicherung beim OÖ. Landesjagdverband ein. Antragsteller ist der Jagdleiter, der bestätigt, dass die Drohne tatsächlich zur Kitzrettung eingesetzt wird. 

Wie kommt man zu einer ausreichenden Drohnen-Haftpflicht-Versicherung?

Unseren Partner, die OÖ Versicherung, bietet eine Spezialtarif für jährlich € 65, – bei einer Vers.-Summe von 1,500.000 Euro an. Bestehende Drohnenversicherungen können auf diesen Spezialtarif geändert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die OÖ Versicherung AG
Hr. Wolfgang Bauer: Tel.-Nr: 05 7891 71339, w.bauer@ooev.at