Antrag auf Entschädigung für Schäden am Hausgeflügel
Der OÖ. Landesjagdverband gewährt eine Beihilfe für Hausgeflügel bei Habichtschlag. Pro Antrag können bis zu 6 Stück Hausgeflügel gefördert werden, wobei die Beihilfe für jedes Stück 5,00 Euro beträgt.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über den Jagdleiter!