Antrag auf Entschädigung für Schäden am Hausgeflügel

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Jagdleiter
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Geflügelbesitzer
Geflügelbesitzer
Angaben zum Schadensfall
Pro Antrag werden max. 6 Stück Geflügel gefördert!
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100 MB Limit.
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Rechtliches

Entschädigung von Hausgeflügel bei Habichtschlag

Mit 1. Jänner 2025 ist für die Entschädigung von Hausgeflügel eine Fotonachweis dem Antrag digital beizufügen. 

Gleichzeitig wird die Entschädigung von 5,00 € auf 7,00 € pro Stück angehoben.
Der OÖ Landesjagdverband behält sich eine Überprüfung der eingereichten Anträge vor.

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über den Jagdleiter bzw. die Jagdgesellschaft!
Anträge sind im laufenden Kalenderjahr alsbald zu stellen.