Antrag auf Entschädigung für Schäden am Hausgeflügel

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Jagdleiter
Geflügelbesitzer
Geflügelbesitzer

Der OÖ. Landesjagdverband gewährt eine Beihilfe für Hausgeflügel bei Habichtschlag. Pro Antrag können bis zu 6 Stück Hausgeflügel gefördert werden, wobei die Beihilfe für jedes Stück 5,00 Euro beträgt.

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über den Jagdleiter!