Antrag auf Förderung von Vergleichsflächen

  • Aktuell Allgemeine Daten
  • Vergleichsfläche
  • Rechtliches
  • Vollständig
Zuständiger Bezirksförster
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
Jagdleiter

Richtlinien für die Förderung von Vergleichsflächen
gem. § 3 der Abschussplanverordnung LGBl. 74/2004

1. Gegenstand der Förderung:
ist die Anlage von Vergleichsflächen, die der Beurteilung der natürlichen Waldverjüngung innerhalb und außerhalb des Zaunes dienen. Vergleichsflächen müssen den naturräumlichen Verhältnissen im jeweiligen Teil des Jagdgebietes bestmöglich entsprechen und eine objektive Beurteilung des Wildeinflusses auf die natürliche Waldverjüngung zulassen.

2. Technische Anforderungen:
Das Mindestausmaß einer Vergleichsfläche beträgt 6 m x 6 m (entspricht einer halben Zaunrolle).
Die Mindesthöhe des Zaunes hat für Reh- und Gamswild 1,50 m, für Hochwild 1,90 m zu betragen.

Wegen der längeren Lebensdauer ist bevorzugt Knotengeflecht zu verwenden.
Zaunstützen: Metallstützen oder Holzpfähle; Holzpfähle müssen entrindet und imprägniert oder angekohlt werden;
Pfahlmindestdurchmesser (an der Tag/Nachtzone): Fichte ca 15 cm, Lärche/Kiefer ca. 12 cm.

3. Förderungswerber:
Anträge auf Förderung können alle Jagdausübungsberechtigten stellen. Der Jagdausübungsberechtigte hat die festgelegten Vergleichsflächen einzuzäunen und während der Verwendungsdauer schalenwilddicht und schalenwildfrei zu halten.

4. Sonstige Förderungsvoraussetzungen:
Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn der Waldeigentümer sein Einverständnis zur Errichtung der Vergleichsfläche erklärt und der Forsttechnische Dienst der zuständigen Behörde die richtliniengemäße Anlage der Vergleichsfläche bestätigt. Dieser gibt den Antrag nach Antragstellung frei.

Die ORIGINAL-Zaunrechnung ist mit dem Förderungsantrag einzureichen!

5. Höhe der Förderung:

Die Förderung aus Mitteln des OÖ. Landesjagdverbandes beträgt:
je Vergleichsfläche rehwildsicher Euro 145,40
je Vergleichsfläche rotwildsicher Euro 218,--

Bei Verlegung von nicht mehr aussagekräftigen Vergleichsflächen ist grundsätzlich auch eine Förderung möglich. 
Bei Wiederverwendung des funktionsfähigen Zaungeflechts ist ein Abschlag gerechtfertigt und folgende Förderung wird genehmigt!
Je Vergleichsfläche rehwildsicher Euro 130,80
Je Vergleichsfläche rotwildsicher Euro 196,20