Entschädigung - Schadenersatz für erlegte, mit PFAS verseuchte, Wildschweine

  • Aktuell Schadenersatz für erlegte Wildschweine im Kobernaußerwald
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Jägerin oder Jäger
Angaben zur Jagdgesellschaft
Angaben zum erlegten Schwarzwild
In welcher Gemeinde wurde das Schwarzwild erlegt?
In welchem Jagdgebiet wurde das Schwarzwild erlegt?
Wie schwer war das erlegte Wildschwein? Geben Sie nur die Zahl des Gewichtes in kg an.
Wurde das Schwarzwild über die TKV entsorgt?
Bitte legen Sie hier die Bestätigung der TKV-Abholung ab!
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Nach langen Verhandlungen mit der Firma Dyneon wurde eine Vereinbarung mit dem Oberösterreichischen Landesjagdverband abgeschlossen. Diese Vereinbarung sieht vor, dass für den Abschuss von Wildschweinen in den 81 betroffenen Jagdgebieten ein Schadensersatz geleistet wird.

Die Entschädigung beträgt 220 Euro pro erwachsenem Wildschwein und 110 Euro pro jungem Wildschwein.

Damit wird die gleiche Entschädigungsregelung wie bei den Jagden auf bayrischer Seite angewendet. Diese Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 und läuft vorerst bis zum 31. Dezember 2025. Anträge sind digital zu stellen, eine Bestätigung über die Entsorgung bei der TKV ist obligat!

Die Abrechnung erfolgt halbjährlich über den Oberösterreichischen Landesjagdverband.

KONTAKT ZUR ENTSORGUNG VON SCHWARZWILD

https://www.tkv-gruppe.at/standorte/tkv-oberoesterreich/
https://www.tkv-gruppe.at/falltierabholung/

0800 99 88 99 7 oder oberoesterreich@tkv-gruppe.at