

Für das Abtragen von Altzäunen wir eine Förderung in Höhe von € 0,30 pro Laufmeter gewährt.
Die Jagdgenossenschaft beantragt die Förderung für das Abtragen von Altzäunen und bestätigt die Richtigkeit mit Einreichen des Antrages.
Die Kontrolle des Zaunabbaus obliegt dem Jagdgesellschaft, auch wenn der Grundbesitzer den Zaun persönlich abbaut. Der Antrag auf Auszahlung muss über die Jagdgesellschaft gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt entweder auf das Konto der Jagdgesellschaft oder des Grundeigentümers.
Der Antrag ist ordnungsgemäß auszufüllen.