Förderungsantrag für den Abbau von Altzäunen

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Daten der ausgezäunten Fläche
Bitte nur den Zahlenwert ohne Bezeichnung angeben!
Förderung ausbezahlen an:
Grundeigentümer
Jagdleiter

Die Jagdgenossenschaft beantragt die Förderung für das Abtragen von Altzäunen und bestätigt die Richtigkeit mit Einreichen des Antrages. Baut der Grundbesitzer den Zaun selber ab, ist der Antrag trotzdem über die Jagdgesellschaft einzureichen. Die Auszahlung erfolgt entweder auf das Konto der Jagdgesellschaft oder des Grundeigentümers.

Förder-Richtlinien...

Für das Abtragen von Altzäunen wird eine Förderung in Höhe von € 0,30 pro Laufmeter gewährt.

Die Jagdgesellschaft beantragt die Förderung für das Abtragen von Altzäunen und bestätigt die Richtigkeit mit Einreichen des Antrages.

Die Kontrolle des Zaunabbaus obliegt dem Jagdleiter, auch wenn der Grundbesitzer den Zaun persönlich abbaut. Der Antrag auf Auszahlung muss über die Jagdgesellschaft gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt entweder auf das Konto der Jagdgesellschaft oder des Grundeigentümers.

Der Antrag ist ordnungsgemäß auszufüllen.

Hinweis: Der Abbau von Altzäunen wird nur von errichteten Waldschutzmaßnahmen gefördert, da sich der Antragsteller bei der Errichtung des Zaunes verpflichtet hat, den Zaun nach 15 Jahren zu entfernen.