
Schutzmaßnahmen gegen Wildeinfluss – Flächenschutzförderantrag
Ziel der Förderung
ist ein stabiler, standortgerechter Mischwaldbestand als Voraussetzung für die Erhaltung aller Wirkungen des Waldes. Artenreiche Wälder sind gesunde Lebensräume für das Wild. Es werden insbesondere Zäunungen gefördert, die eine Teilflächenbepflanzung (gruppen- oder horstweise Bepflanzung) schützen. Ziel ist es dadurch Lebensräume zu erhalten, Wildwechsel nicht auszuzäunen und aus forstlicher Sicht den Verbissdruck auf andere, nicht gezäunte Flächen zu mindern.
Empfohlen werden Zaunflächen von max. 2.500m², in Ausnahmefällen bis etwa 1 ha.
Bei Zäunen ab 2.000 m² ist verpflichtend ein Rehauslauf bzw. Wildreuse laut Skizze einzubauen.
Bei Zäunungen über 1 ha ist der Zaun zu teilen, wobei der Abstand 5 bis 10 m zu betragen hat.
Voraussetzungen für eine Förderung
Keine Förderung ohne Beratung!
Die forstfachliche Eignung des Förderungsprojektes muss mit dem Bezirksförster oder dem BBK-Forstberater abgestimmt sein.
Dieser bestätigt auch, dass keine Förderung über den Waldfonds gewährt wird. Die Rechnung ist elektronisch beizulegen. Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Verjüngungsmaßnahmen den vorangestellten Zielen entsprechen. Folgende Mindestvoraussetzungen (Mischwaldkriterien) müssen gewährleistet sein: Pflanzung von mindestens 30 % endbestandsfähigen Mischbaumarten bei maximal 25 % Fichte. Jedenfalls nicht gefördert werden Zäunungen von reinen Fichtenaufforstungen und von Stangenhölzern! Der Zaun muss bereits errichtet sein.
Der Bezirksförster bzw. der BBK-Forstberater bestätigt die Richtigkeit des Antrages nach Ihrer Einreichung!
Der Abbau von geförderten Zäunen nach max. 15 Jahren ist verpflichtend.
Förderungswerber
Anträge auf Förderung können alle Waldbesitzer eines genossenschaftlichen Jagdgebietes einbringen, in welcher sich die zu schützende Waldfläche befindet. Anträge können nur elektronisch eingebracht werden! Eigenjagdgebiete sind von einer Förderung ausgenommen.
Gefördert wird je Laufmeter Zaun,
Mindesthöhe bei rehwild- und/oder hasensicherem Zaun 1,50 m,
bei rotwildsicherem Zaun 2 m:
rehwild- und/oder hasensicher | € 0,60 |
hochwildsicher | € 1,20 |
Nicht bezuschusst werden:
- Kleinförderungen unter einem Förderungsbetrag von € 50
- Einzäunungen im Rahmen einer anderen Förderungsmaßnahme (Doppelförderung)
- Alle Maßnahmen, welche nur Fegeschutz bieten, wie Fegeschutzspiralen u.ä. sind von einer Förderung ausgenommen
- Wiederverwendung von Altzäunen
Die Anträge sind nur mit Rechnungen gültig, die bis längstens Ende Dezember des zweitfolgenden Jahres nach Kauf des Zaunes dem Antrag beigefügt werden.