Förderungsantrag Schutzmaßnahmen gegen Wildeinfluss – Flächenschutz / F1

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Beratende Förderstelle
Antragsteller

Anträge müssen längstens bis Ende Dezember des zweitfolgenden Jahres nach Kaufdatum des Zaunes mit RECHNUNGEN online an den OÖ. Landesjagdverband eingereicht werden.

Ziel der Förderung

ist ein stabiler, standortgerechter Mischwaldbestand als Voraussetzung für die Erhaltung aller Wirkungen des Waldes. Artenreiche Wälder sind gesunde Lebensräume für das Wild. Es werden insbesondere Zäunungen gefördert, die eine Teilflächenbepflanzung (gruppen- oder horstweise Bepflanzung) schützen. Ziel ist es dadurch Lebensräume zu erhalten, Wildwechsel nicht auszuzäunen und aus forstlicher Sicht den Verbissdruck auf andere, nicht gezäunte Flächen zu mindern.

Empfohlen werden Zaunflächen von max. 2.500m², in Ausnahmefällen bis etwa 1 ha.
Bei Zäunen ab 2.000 m² ist verpflichtend ein Rehauslauf bzw. Wildreuse laut Skizze einzubauen.
Bei Zäunungen über 1 ha ist der Zaun zu teilen, wobei der Abstand 5 bis 10 m zu betragen hat. 

Voraussetzungen für eine Förderung

Keine Förderung ohne Beratung! Die forstfachliche Eignung des Förderungsprojektes muss mit dem Bezirksförster oder dem BBK-Forstberater abgestimmt sein. Dieser bestätigt auch, dass keine Förderung über den Waldfonds gewährt wird. Die Rechnung ist elektronisch beizulegen. Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Verjüngungsmaßnahmen den vorangestellten Zielen entsprechen.  Folgende Mindestvoraussetzungen (Mischwaldkriterien) müssen gewährleistet sein:  Pflanzung von mindestens 30 % endbestandsfähigen Mischbaumarten bei maximal 25 % Fichte. Jedenfalls nicht gefördert werden Zäunungen von reinen Fichtenaufforstungen und von Stangenhölzern! Der Zaun muss bereits errichtet sein. 

Der Bezirksförster bzw. der BBK-Forstberater bestätigt die Richtigkeit des Antrages nach Ihrer Einreichung!

Der Abbau von geförderten Zäunen nach max. 15 Jahren ist verpflichtend.  

Förderungswerber

Anträge auf Förderung können alle Waldbesitzer eines genossenschaftlichen Jagdgebietes einbringen, in welcher sich die zu schützende Waldfläche befindet. Anträge können nur elektronisch eingebracht werden! Eigenjagdgebiete sind von einer Förderung ausgenommen. 

Gefördert wird je Laufmeter Zaun

rehwild- und/oder hasensicher 

€ 0,60

hochwildsicher 

€ 1,20

Nicht bezuschusst werden:

  • Kleinförderungen unter einem Förderungsbetrag von € 50
  • Einzäunungen im Rahmen einer anderen Förderungsmaßnahme (Doppelförderung)
  • Alle Maßnahmen, welche nur Fegeschutz bieten, wie Fegeschutzspiralen u.ä. sind von einer Förderung ausgenommen
  • Wiederverwendung von Altzäunen 

 

Durch die Einführung des Waldfonds wurde in Abstimmung mit dem Amt der OÖ. Landesregierung die Förderung von Schutzmaßnahmen seitens des OÖ. Landesjagdverbandes mit 1.4.2021 geändert. Für das Aufstellen von Waldschutzzäunen bzw. Einzelschutz wird unsererseits nur dann eine Förderung gewährt, wenn diese aus dem Waldfonds herausfallen und nicht gefördert werden. Doppelförderungen sind ausgeschlossen, Anträge werden genauestens geprüft.

Der Antrag ist ordnungsgemäß auszufüllen (bitte Förder-Richtlinien beachten) und elektronisch einzureichen. Der Bezirksförster oder Kammerforstberater berät und bestätigt mit einer Erklärung, dass der Antragsteller beim Waldfonds keine Förderung erhält. Die Rechnung des Zaunes samt Lageplan ist beizulegen.

Informationen zum Waldfonds finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums bzw. beim Amt der OÖ. Landesregierung: