Fortbildung für Jagdschutzorgane gemäß § 38 (6) OÖ Jagdgesetz 2024
Schwerpunkt: OÖ. Jagdgesetz 2024 und Verordnungen
Mit dem neuen OÖ. Jagdgesetz 2024 ist laut § 38(6) ab dem Zeitpunkt der Bestätigung bzw. Bewilligung der Bestellung als Jagdschutzorgan alle vier Jahre zumindest eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Für bereits vorher bestellte und bestätigte Jagdschutzorgane beginnt diese Frist ab Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1.4.2024. Der OÖ. Landesjagdverband bietet in diesem Sinne künftig in regelmäßigen Abständen entsprechende Fortbildungsveranstaltungen an.
Dieses Fachseminar setzt den Schwerpunkt auf die Fachgebiete Rechtsvorschriften, die die Ausübung der Jagd regeln und die Rechte, Pflichten und Aufgaben der Jagdschutzorgane. Ergänzend werden auch jagdfachliche Themenstellungen und Aspekte der Mediation und des Konfliktmanagements behandelt.
Nutzen Sie dieses Seminar um auf dem neuesten Stand der Rechtslage in jagdlichen Belangen zu sein und zum Erfahrungsaustausch mit Fachkolleginnen und -kollegen.
Anmeldung nur für behördlich bestellte Jagdschutzorgane möglich!
Seminartermine:
JBIZ Schloss Hohenbrunn, Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian
Referent: Mag. Manuela Kopecky
Preis: € 45,00
JBIZ Schloss Hohenbrunn, Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian
Referent: Mag. Manuela Kopecky
Preis: € 45,00
Im Seminarbeitrag sind ein Mittagsimbiss sowie das Jagdgesetz 2024 in Buchform inkludiert!
Bis eine Woche (sieben Tage) vor Seminarbeginn ist die Stornierung kostenfrei, und die Seminargebühr wird Ihnen rückerstattet. Bei einer Stornierung innerhalb der letzten Woche vor Seminarbeginn erfolgt jedoch keine Rückerstattung der Seminargebühr. Falls Sie nicht teilnehmen können, melden Sie sich daher bitte rechtzeitig vom Seminar ab. Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinzahlung oder Abbruch des Zahlungsvorgangs keine automatische Abmeldung erfolgt!