Fortbildungsveranstaltung für Jagdschutzorgane
gemäß § 38 Abs. 6 OÖ. Jagdgesetz 2024 i.V.m. § 15 Abs. 3 OÖ. Jagdverordnung 2024
Mit dem neuen OÖ. Jagdgesetz 2024 ist laut § 38 Abs. 6 ab dem Zeitpunkt der Bestätigung bzw. Bewilligung der Bestellung als Jagdschutzorgan alle vier Jahre zumindest eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Für bereits vorher bestellte und bestätigte Jagdschutzorgane beginnt diese Frist ab Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1.4.2024. Der OÖ. Landesjagdverband bietet in diesem Sinne künftig in regelmäßigen Abständen entsprechende Fortbildungsveranstaltungen, auch in den Bezirken, an.
Dieses Fachseminar beinhaltet folgende Themengebiete:
- Rechtsvorschriften, die die Ausübung der Jagd regeln,
- Rechte und Pflichten der Jagdschutzorgane,
- Aufgaben der Jagdschutzorgane im Zuge von Amtshandlungen,
- Jagdfachliche Themenstellungen,
- Grundkenntnisse der Mediation und des Konfliktmanagements.
Nutzen Sie dieses Seminar, um auf dem neuesten Stand der Rechtslage in jagdlichen Belangen zu sein und zum Erfahrungsaustausch mit Fachkolleginnen und -kollegen.
Teilnahmeberechtigt sind beeidete Jagdschutzorgane.
Begrenzte Teilnehmerzahl!
Seminartermine:
JBIZ Schloss Hohenbrunn, Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian
Referent: Mag. Manuela Kopecky, Mag. Christopher Böck, Mag. Katrin Wollinger MTD
Preis: € 20,00
Seminargebühr inkl. Mittagsimbiss
Der Termin am 11. März ist bereits ausgebucht!
Bis eine Woche (sieben Tage) vor Seminarbeginn ist die Stornierung kostenfrei, und die Seminargebühr wird Ihnen rückerstattet. Bei einer Stornierung innerhalb der letzten Woche vor Seminarbeginn erfolgt jedoch keine Rückerstattung der Seminargebühr. Falls Sie nicht teilnehmen können, melden Sie sich daher bitte rechtzeitig vom Seminar ab. Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinzahlung oder Abbruch des Zahlungsvorgangs keine automatische Abmeldung erfolgt!