Jagdhunde Schadensbeihilfe

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HUNDEFÜHRER
JAGDLEITER

Dem Eigentümer eines Jagdhundes kann bei Verlust oder Verletzung seines Tieres vom Oö. Landesjagdverband unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Beihilfe gewährt werden. Erkrankungen oder Vergiftungen sind von der Beihilfe ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des Oö. Landesjagdverbandes, die Eigen-tümer eines Jagdhundes sind, dessen Reinrassigkeit durch einen Abstammungsnachweis der Federation Cynologique International (FCI) nachgewiesen wird.

Bei der Beurteilung des Schadensfalles sind Alter und Gebrauchswert sowie ordnungsgemäße Haltung und Führung des Hundes in den Vordergrund zu stellen. Der Schaden muss im Zuge der Jagdausübung, während der Ausbildung oder Prüfung des Jagdhundes entstanden sein. 

Für Hunde, die die Brauchbarkeitsprüfung bis zum 31. Dezember jenes Jahres, in dem sie das 4. Lebensjahr vollenden, nicht abgelegt haben, kann eine Beihilfe nach der Jagdhundebeihilfenordnung nicht mehr erlangt werden.

Bitte nehmen Sie zuvor Kontakt mit Ihrem Bezirkshundereferenten auf.

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