Mitgliedsbeitrag 2024/2025

Bitte bedenken Sie, dass bei einer späteren Einzahlung (z.B. erst Anfang Mai) Ihre Jagdkarte ab dem 1. April keine Gültigkeit mehr hat und kein Versicherungsschutz besteht. Auch der Besitz eines Schalldämpfers (Kategorie A) ist ohne gültige Jagdkarte (nach sechs Monaten) nicht zulässig!
Die Zahlscheine für den Mitgliedsbeitrag für das Jagdjahr 2024/2025 werden Mitte Februar versendet. 

Mit Sicherheit nicht vergessen

Sicher haben Sie eine gültige Jagdkarte mit einem sogenannten SEPA-Lastschrift-Mandat, also der Einzugsermächtigung. Allen Jägerinnen und Jägern, die ein sogenanntes SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) mit dem OÖ. Landesjagdverband bereits abgeschlossen haben, wird der Mitgliedsbeitrag am 2. Februar 2024 abgebucht und es wird Ihnen automatisiert eine Zahlungsbestätigung übermittelt. 
Mitglieder, die noch kein Sepa-Lastschrift-Mandat abgeschlossen haben, bekommen künftig aus Gründen der Organisations- und Prozessoptimierung keine Zahlungsbestätigung durch die Mitarbeiter des OÖ. Landesjagdverbandes ausgefolgt. In der OÖ. JagdApp können Sie die Zahlungsbestätigung im Menüpunkt „OÖ Jagdkarte / Zahlungsbestätigung“ selbst erstellen.
Mit dem Abschluss dieses SEPA-Lastschrift Mandates leisten Sie übrigens auch einen wertvollen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen, vereinfachen die Mitgliederadministration und sparen dabei Zeit und Energie.

Sepa-Lastschrift-Mandat